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Herrschaft, Wissen und Expertise in der Vormoderne

Mit Jakob Vogel verbindet mich nicht zuletzt das Interesse an der Geschichte von Staatlichkeit – und der Versuch, bei deren Erforschung teleologische Kurzschlüsse zu vermeiden. Die in der deutschen Geschichtswissenschaft lange wirkmächtige Vorstellung eines überzeitlichen, als „Wirklichkeit der sittlichen Idee“ zu verstehenden Staates (Hegel 1821, 241, § 257-259)sollte man sich dabei aus dem Kopf schlagen. Gleiches gilt für das Idealbild des monolithischen Staates, der rational begründete, feststehende Ziele verfolgt und objektiv erforderliche Aufgaben erfüllt.

Angemessener dürfte ein Konzept sein, das die Entwicklung von Staatlichkeit seit dem Mittelalter als Ergebnis historisch kontingenter Einflussfaktoren versteht. Kontingent war etwa, welche Akteure in welcher Weise an dieser Entwicklung beteiligt waren – und welchen Dynamiken sowie (nicht selten hochgradig eigennützigen) Interessen ihre Mitwirkung unterlag (Reinhard 1999/2002; Blockmans et al. 2009; Pečar 2016). Damit zusammenhängend war ebenfalls kontingent, welches Wissen herrschaftlich-staatlichem Handeln und somit der konkreten Ausgestaltung von Staatlichkeit zugrunde lag. Verdeutlichen möchte ich dies am Beispiel vormoderner „Experten“, deren Wirken nicht funktionalistisch als Bereitstellung des für die Erfüllung objektiver „Staatsaufgaben“ erforderlichen Wissens gedeutet werden sollte (Foucault 1978/88, 656). Jakob Vogel hat sich eingehend mit der Rolle von Experten – besonders im Bergbau – während der Sattelzeit befasst (u.a. Laboulais / Vogel 2016; Vogel 2005, 2008, 2013 und 2019). Ich möchte mich hier auf wenige ergänzende Beobachtungen zur Expertenrolle und ihrem Verhältnis zur „Staatsbildung“in den Jahrhunderten davor beschränken.

Zum Expertenbegriff

Das im Hochmittelalter geläufige und bald in die romanischen Sprachen und ins Englische übernommene Wort expertus besagte in der Regel, dass eine Person kundig, geschickt oder flink ist (Schulz / Basler 2004, 503 f.; Sarnowsky 2012; TLL, Bd. 5.2, Sp. 1683; MLW, Bd. 3, Sp. 1641), bezeichnete bis ins 18. Jahrhundert aber keine klar umrissene soziale Rolle (Schilling 2023). Insofern verwende ich „Experte“ als zwar am Sprachgebrauch der Vormoderne angelehnten, aber doch analytischen „non-actors‘ term” (Wakefield 2014). In Anlehnung an die im Göttinger Graduiertenkolleg „Expertenkulturen des 12. bis 18. Jahrhunderts“ herausgearbeiteten Charakteristika (Rexroth 2012) verstehe ich unter Experten Akteure, die sich durch die Verfügung über nicht allgemein zugängliches, problembezogen spezifisches, aber gleichwohl Allgemeingültigkeit beanspruchendes Wissen auszeichnen. Hinzu kommt eine besondere, unter Berufung auf solches Wissen eingenommene soziale Rolle bei im weitesten Sinne politischen Entscheidungen. Expertenstatus und Expertenwissen verstehe ich somit als soziale Konstrukte, die auf Prozessen der Selbst- und Fremdzuschreibung sowie der Autorisierung beruhen, stets umstritten sind und von sozialen und medialen Figurationen abhängen (Engstrom et al. 2005).

Im Kontext des erwähnten Graduiertenkollegs wurde herausgearbeitet, dass die von Oberitalien ausgehende Wiederaufnahme der Rezeption des spätantiken Corpus iuris civilis und weiterer bis dahin im lateinischen Europa unbekannter, großenteils von „arabischen“Gelehrten überlieferter und weiterentwickelter Wissensbestände der Antike im Hochmittelalter neue Voraussetzungen für die Beratung von Herrschern schuf. Gelehrte, meist studierte Experten stellten auf der Grundlage des neu verfügbaren Wissens anlass- und problembezogen Konzepte und Lösungen bereit. Als Foren der Konstituierung von „Expertise“ fungierten neben Universitäten vor allem Höfe und weitere sich in deren Umfeld entwickelnde Beratungs- und Entscheidungsgremien, die teilweise für die institutionelle Verstetigung der betreffenden Wissensbestände sorgten und manchem studierten Juristen ein wohldotiertes Amt boten (Fried 2003; Füssel et al. 2018).

Der weitreichende Einfluss gelehrter Berater auf Regierungshandeln sei an einem Beispiel erläutert: Seit dem Hochmittelalter sorgten u.a. Bevölkerungswachstum, zunehmender Handel und erhöhte Mobilität dafür, dass zumal in europäischen Städten über Ordnungsprobleme geklagt wurde. Sie betrafen etwa Wasserversorgung und Hygiene, Markt- und Verkehrswesen, Handwerk und Zünfte sowie die öffentliche Sicherheit. Die Obrigkeiten reagierten auf derlei Beschwerden nicht selten mit konkreten Regelungen, die sie als Ausfluss ihrer Gerichtsgewalt legitimierten. Das Sachwissen, das solchen Regelungen zugrunde lag, entstammte nicht selten den Eingaben und Beschwerden, die zu „beantworten“ sie beanspruchten (Rigaudière 1997; Petit-Renaud 2003, 268-307). Die Könige von Frankreich entfalteten bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts eine besonders rege regulatorische Tätigkeit. Bei der Suche nach einem Konzept, das es erlaubte, diese Praxis theoretisch zu fassen, wurde man im Umfeld König Karls V. von Frankreich (reg. 1364-1380) in den moralphilosophischen Schriften des Aristoteles fündig.

Herrschaft und gute Policey

Federführend war Nicolas Oresme (ca. 1323-1382), ein aus einfachen Verhältnissen stammender, gegen Ende seines Lebens zum Bischof von Lisieux aufgestiegener Kleriker, der als Experte der Vermittlung und Adaption antiker Wissensbestände fungierte (Kropf 2003; Kopp 2016). Er übersetzte die Schriften des Aristoteles und anderer antiker Autoren ins Französische und war für seine Arbeiten zu Fragen der Mathematik und der Naturkunde, der (modern formuliert) Wahrnehmungspsychologie und der Theologie ebenso anerkannt wie fürs eine Beiträge zur Philosophie und zur Lehre von der Politik. Oresme sprach erstmals von police, um jene obrigkeitlichen Aufgaben und Tätigkeiten im Innern des Gemeinwesens zu beschreiben, die in der Praxis bereits üblich waren. Er schuf damit einen konzeptionellen Rahmen, der es erlaubte, einerseits den Idealzustand eines wohlgeordneten Gemeinwesens zu erfassen, andererseits aber auch vielfältige Eingriffe in bis dahin weitgehend autonome Sozialkreise zu begründen, die Störungen der „guten Ordnung“ beseitigen und deren Wiederherstellung dienen sollten. Tatsächlich machte das im Deutschen in der Regel als (gute) Policey bezeichnete Konzept rasch „Karriere“; seit der Mitte des 15. Jahrhunderts war es europaweit bekannt und gebräuchlich. Es bildete die Grundlage für eine ungeheure Ausweitung der obrigkeitlichen Gesetzgebung, die nun mehr und mehr als eigenes, von der Gerichtsgewalt losgelöstes Herrschaftsrecht verstanden wurde (Mohnhaupt 1972; Maier²1980; Holenstein 1998; Härter 2009; Iseli 2009).

Wissensgeschichtlich war dieses Konzept insofern bedeutend, als es erlaubte, Ordnungsvorstellungen und Wissensbestände, die – wie die Güterproduktion – bis dahin ausschließlich der Sphäre des Hauses (Oikos) zugerechnet worden waren, auf Territorien und Staaten zu übertragen (Foucault 1978/1988, 641 f.; Münch 1982; Harrington 1992). Damit wurden Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in der Folge (im vormodernen Verständnis) „ökonomisches“ Wissen zunehmend als herrschaftsrelevant verstanden wurde – mittelfristig bildete dies etwa die Grundlage kameralistischer „Wirtschaftspolitik“. Die Veränderung der scale von der Hauswirtschaft zur territorialen Wirtschaft (und von Einzelfallregelungen zu oftmals für ausgedehnte Territorien Geltung beanspruchenden Gesetzen) hatte freilich auch zur Folge, dass sich vermehrt die Frage nach dem gesetzlichen Regelungen zugrunde liegenden Sachwissen in den betreffenden Materienbereichen stellte. Denn das Konzept der police stellt zwar einen Denk-, Legitimations- und Ordnungsrahmen bereit, aber kaum das Sach- und Praxiswissen, das erforderlich war, ihn auch inhaltlich angemessen zu füllen.

Zugleich kam es seit dem Spätmittelalter zu einer (unter anderem an der steigenden Anzahl einschlägiger Policey-Gesetze ablesbaren) Ausweitung herrschaftlich -staatlicher Aufgaben – und zur Vervielfachung jener Wissensfelder, die als herrschafts- bzw. staatsrelevant in Betracht kamen (Simon 1997; Schennach 2010). Sie betrafen vom Bergbau und Steuerwesen bis zum Landesausbau und zur Bevölkerungspolitik viele Bereiche, die im Hochmittelalter noch außerhalb des Horizonts fürstlicher Politik gelegen hatten. Gewiss verlief diese Entwicklung nicht linear. Manches zeitweise im Umkreis von Herrschern und politischen Eliten hoch gehandelte Wissen verlor wieder an Bedeutung oder verschwand – wie etwa das vom 15. bis ins 17. Jahrhundert vielfach nachgefragte astrologische Wissen (Oschema 2020) – weitgehend von der Bildfläche. Insgesamt indes dürfte der Befund einer Ausweitung und Komplexitätssteigerung herrschafts- und staatsbezogenen Wissens und damit der möglichen Felder von „Expertise“ unstrittig sein.

Damit ging eine Diversifizierung des Profils möglicher Träger solchen Wissens einher, die nun seltener als die hochmittelalterlichen Experten der Herrscherberatung studiert hatten und zudem oft nicht in einem institutionalisierten Verhältnis zum jeweiligen Herrscher standen. Diese Entwicklung hing damit zusammen, dass das an Universitäten vermittelte juristische, theologische und medizinische Wissen zwar weiterhin von fundamentaler Bedeutung für Herrschaft und Staat blieb, andere Wissensfelder (etwa im technischen und kameralistisch „ökonomischen“ Bereich) dort aber lange kaum vermittelt, geschweige denn weiterentwickelt wurden.Denn die meisten europäischen Universitäten verstanden sich bis in die Zeit der Aufklärung hinein vorwiegend als Stätten der Weitergabe kanonischen Buchwissens (Füssel 2017).

Savoirs d‘État

Welches Wissen als relevant gelten konnte, war umstritten – und ebenso vielfältig wie die in Anschlag gebrachten Wissensbestände waren deren Quellen und Anbieter. Nicht allein herrschaftlich-staatliche Institutionen und Amtsträger, auch Korporationen und Untertanen verfügten über Wissen, das für das Gemeinwesen relevant war (bzw. für relevant gehalten wurde), und beteiligten sich an Auseinandersetzungen um dessen Nutzen. Auf diesem unübersichtlichen Feld, das nicht nur die Wissensbestände staatlicher Akteure und Institutionen (savoirs de l’État) einschloss, sonder nauch das an den Staat herangetragene, für ihn bestimmte (treffend als savoirs d’État zu bezeichnende) Wissen (Delmas 2006; Lebeau / Margairaz 2009; Dauser / Schilling 2013; Schilling / Vogel 2019), taten sich seit der Renaissance zunehmend Akteure hervor, die sich selbst als Künstler, Baumeister, Artifices, Ingenieure oder ähnlich bezeichneten, von manchen Zeitgenossen aber auch als „Projektemacher“ (Krajwewski² 2006) kritisiert wurden. Sie boten Herrschern und hohen Amtsträgern ihr Wissen und Können an, um ein Geschenk, einen Auftrag, ein Amt oder andere Vorteile zu erlangen (Popplow 2006). Leonardo da Vincis Schreiben an Herzog Ludovico Sforza von Mailand, in dem er 1482 sein vorgebliches (von ihm selbst vielsagend als secreti miei bezeichnetes) Expertenwissen beim Bau von Brücken, Pumpen, Geschützen, Festungsanlagen und repräsentativen Gebäuden anpries(Bambach 2019, II, 134f.; IV, 7 f.), ist ein in seiner Unbescheidenheit hervorstechendes, aber alles andere als singuläres Beispiel für derartige Initiativen. So findet sich im Hauptstaatsarchiv Dresden eine umfangreiche Sammlung mit Vorschlägen, die den Kurfürsten August (reg. 1553-1586) und Christian I. (reg. 1586-1591) zugesandt worden waren. Sie stammten von „allerlei Künstlern“ und waren versehen mit Angaben zu den jeweils „von ihnen erfundenen Kunststücken […] sonderlich in alchemistischen-, medizinischen-, Kriegs-, Bergwerks-, Wasser-, Holz-, Salz-, Münz- und mathematischen Sachen, auch vom Ackerbau“ zugesandt worden waren – etwa der folgende Entwurf einer Goldschmelze (Sächsisches Staatsarchiv, 10024 Geheimer Rat [GeheimesArchiv], Loc. 04418/2, Bl. 429 a, zwischen 1558 und 1579; Deutsche Fotothek).

Goldschmelze. Perspektivische Darstellung, unbekannter Zeichner
“Das grosse werck”
© HStA Dresden / Ahlers-Bergner, Ramona

Das grosse werc[k]

[Hier] im grossen werck da macht man zu glutte die Gold quarze und die angeflogen schyffer und guldige schyffer, der viel seind im lande

[…] bei kemnitz eine meile weges da von, auff silber schyffer und allerlei gemeine Ertz die man im grossen fewr nicht gewinne[n] kann[n]

[..] in kleinem fewr vil silber halten, mit diesem werke und eintren[.]en, brengt man sie zu glutte was angeflackert [?] silber seind der

[…] seind yn diesen landen auff den Bergwercken, die muß man anquicken auff einer quick müelen [Amalgamiermühle.]

Experten jenseits von Amtsträgerschaft und Gelehrtenwelt

Herrschafts- und staatsrelevantes Wissen war also spätestens seit der Renaissance nicht nur in herrschaftlichen Ämtern und Institutionen verfügbar, es war nicht nur das Ergebnis einer sich aus objektiven „Staatsaufgaben“ ergebenden herrschaftlichen „Nachfrage“, sondern wurde in erheblichem Maße von „Anbietern“ geprägt, die versuchten, politische Entscheidungsträger vom praktischen Nutzen und den Vorteilen ihrer auf besonderem Wissen beruhenden Projekte zu überzeugen. Die Mobilität dieses auf unterschiedlichen Qualifikationen und Erfahrungen beruhenden, großenteils nicht universitär autorisierten Expertenwissens war hoch. Dazu trug die Empfehlung und Entsendung besonders versierter Handwerker und Techniker an befreundete Höfe ebenso bei wie verschiedenste Druckwerke, etwa Maschinen-, Feuerwerks- und Büchsenmeisterbücher, aber auch weiträumig versandte Modelle, Geräte und andere Artefakte, die es Experten (nicht selten aber auch ihren fürstlichen Auftraggebern) erlaubten, ihre Reputation zu steigern (Popplow 1996 und 2004).

Auch ohne Anleihen bei herleitungsgeschichtlichen Mythen über die Anfänge der modernen Wissensgesellschaft am Beginn der Frühen Neuzeit und die sich auftuende „Leonardo-Welt“ (Mittelstraß 1992 und 2017; zurecht kritisch dazu Rexroth 2012, 17 f.) legen diese Befunde nahe, die im Zeitalter der Renaissance erfolgenden Veränderungen des Felds der Expertise und der Expertenrolle nicht zu unterschätzen. Tatsächlich dürfte das in Göttingen entwickelte Modell vormoderner Expertise mit Blick auf die Frühe Neuzeit die Bedeutung universitärer Qualifikation von Experten und deren institutionelle Anbindung an herrschaftlich-staatliche Strukturen etwas überbetonen. Auch Akteure, die Herrschern und hohen Amtsträgern „von außen“ ihr Wissen anboten, verfolgten in der Regel das Ziel, ihr Wissen zu verstetigen – nicht selten in der Perspektive, selbst die Leitung eines Projekts, idealerweise als Inhaber eines auf Dauer eingerichteten Amts, zu übernehmen. Andererseits ist unübersehbar, dass in vielen Fällen Initiativen nicht umgesetzt wurden und das betreffende Sonderwissen nicht bewahrt wurde. Dieses Wissen deshalb nicht als Expertise zu qualifizieren, erscheint allerdings wenig überzeugend.

Im Fall erfolgreicher Institutionalisierung und Verstetigung stellt sich wiederum die Frage, ob die Überführung potentiell herrschaftsrelevanter savoirs d‘État in savoirs de l’État nicht den Status des betreffenden Wissens und seiner Träger entscheidend veränderte. Kann Expertise, die zu Staatswissen wird, noch als „Sonderwissen“ gelten? Bleibt der Status eines Experten, der ein herrschaftlich-staatliches Amt übernimmt, konstant – oder verändert sich seine Rolle, weil sie nun durch sein Amt (mit) bestimmt ist und sich die „form of public acknowledgement, affirmation, and legitimation” (Ash 2019, 10) des betreffenden Wissens verändert? Mit Blick auf die Frühe Neuzeit spricht manches dafür, nicht primär das Wissen von Amtsträgern als Expertise zu untersuchen, sondern vorrangig externes, nicht dauerhaft in herrschaftlich-staatlichen Institutionen etabliertes, aber dennoch auf Herrschaft und Staat hin entwickeltes Wissen.

Solch externe Expertise verdient insofern Aufmerksamkeit ,als Experten besonders in Situationen herangezogen wurden, in denen das inherrschaftlich-staatlichen Institutionen bzw. Verfahren verfügbare Wissen als nicht ausreichend eingeschätzt wurde. Diese Konstellation trat in der Frühen Neuzeit häufig ein, wenn neue Aufgaben zu bewältigen oder neue Techniken zu beherrschen waren. In solchen Situationen verfügten herrschaftliche bzw. staatliche Instanzen oft erst einmal nicht über das erforderliche Wissen, um fundiert zu entscheiden. Vormoderne Experten bewegten sich also häufig im Umfeld von Herrschaftsträgern und Staat, ohne entsprechende herrschaftlich-staatliche Ämter innezuhaben. Sie verfügten über Wissen (bzw. behaupteten, über Wissen zu verfügen), über das Herrschaftsträger bzw. Staaten und ihre Amtsträger (noch) nicht verfügten, dem aber zugetraut wurde, für Herrschaft und Staat nützlich zu sein. Viele Experten waren in einer herrschafts- und staatsbezogenen, nicht aber im institutionellen Sinne staatlichen Sphäre angesiedelt. Hier tat sich ein Betätigungsfeld auf, das Projektemacher anzog, die etwa (wie manche Alchemisten) behaupteten, Gold machen oder (wie einige arbitristas im Spanien Philipps II.) die Krise der öffentlichen Finanzen lösen zu können (Dubet 2000; Krajewski² 2006; Priesner 2011, 67; Ash 2017).

Im Umfeld heutiger Staaten dürften die Spielräume für derart schillernde Akteure dank institutionalisierter Verfahren der Qualifikation und Auslese geringer sein. Doch gerade im Kontext tiefgreifender Strukturveränderungen, sei es die in den 1990er und 2000er Jahren unter neoliberalen Vorzeichen betriebene Anpassung der Sozialsysteme oder aktuell der Versuch der Dekarbonisierung unseres Wirtschaftssystems, ist das Spektrum als Expertise eingeschätzter Wissensbestände durchaus breit. Eine eindeutige Abgrenzung „echter“ Experten von „Projektemachern“ ist nicht nur schwierig (Ash 2019, 19), sie ist historisch weder sinnvoll noch möglich – und auch mit Blick auf die Gegenwart nicht einfach. Wer letztere aus der Geschichte staatsbezogenen Wissens ausblendet, läuft Gefahr, moderne Idealvorstellungen von „rationaler“, bürokratischer Staatsverwaltung in die Vergangenheit zurückzuprojizieren – und darüber zu übersehen, dass auch das Handeln moderner Staaten diesem Ideal oftmals nicht gerecht wird. Womöglich liegt ein nicht zu unterschätzender Vorteil der Befassung mit der Vormoderne ja gerade darin, uns dafür zu sensibilisieren, dass die Welt, in der wir leben, weit weniger „modern“ ist, als wir uns eingestehen mögen.

Lothar Schilling

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OpenEdition vous propose de citer ce billet de la manière suivante :
lotharschilling (18 août 2023). Herrschaft, Wissen und Expertise in der Vormoderne. Du franco-allemand à l’âge global. Consulté le 20 janvier 2025 à l’adresse https://doi.org/10.58079/vs94


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